Vergabe

Der Wahnbachtalsperrenverband (WTV) als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist öffentlicher Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber im Sinne der §§ 99 bzw. 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Aufträge werden durch den WTV demzufolge unter Beachtung der Vergabegrundsätze des § 97 GWB vergeben.

Bei Vergaben und Aufträgen über Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes wendet der WTV grundsätzlich die Teile A (Abschnitt 1), B und C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils aktuellen, im Bundesanzeiger veröffentlichen Fassung an.

Bei Vergaben über Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte wendet der WTV grundsätzlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) in der jeweils jüngsten, im Bundesanzeiger veröffentlichen Fassung an.

Vergaben und Aufträge, deren (geschätzter) Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, fallen unter den Anwendungsbereich der Sektorenverordnung.

Merkblatt für Bieter (pdf)

 

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