Vergabe
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Trinkwasserversorgung ist der Wahnbachtalsperrenverband ein öffentlicher Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber im Sinne der §§ 99 bzw. 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Aufträge, deren (geschätzter) Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, werden durch den Wahnbachtalsperrenverband daher in der Regel unter Beachtung der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben.
Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht für den Wahnbachtalsperrenverband keine Bindung an gesetzliche oder sonstige externe Vergabebestimmungen. Die Auftragsvergabe richtet sich ausschließlich nach internen Regelungen in Anlehnung an § 75a der Gemeindeverordnung NRW.
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