Tägliche Kontrollen durch Gewässerwarte

Zum Schutz und zur Sicherheit bei der Gewinnung über die Aufbereitung bis zur Verteilung von Trinkwasser in hoher Qualität hat der Wahnbachtalsperrenverband ein sogenanntes Multi-Barrieren-System installiert, das mit verschiedenen präventiven Maßnahmen sowie Kontrollen bereits beim Gewässerschutz beginnt. So sind die Einzugsgebiete und Zuläufe der Talsperre sowie die Grundwasserwerke Untere Sieg in Meindorf und Hennefer Siegbogen zur weiteren Wassergewinnung ausgewiesene Wasserschutzgebiete. Drei Gewässerwarte beim WTV überwachen die Einzugsgebiete mit einer Fläche von circa 120 Quadratkilometern und rund 230 oberirdischen Gewässern wie Bäche, Teiche und kleinere Rinnsale (Siefen). In enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Landwirtschaft, Wasser und Boden im Rhein-Sieg-Kreis (ALWB) werden dort jeweils Beratung und Dienstleistungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung angeboten, um die Gewässerqualität sicherzustellen beziehungsweise zu verbessern. Ein WTV-Mitarbeiter ist täglich in den Grundwassergewinnungsgebieten Meindorf und Hennef im Einsatz, ein weiterer in den Schutzzonen rund um die Talsperre und ein dritter im Gebiet von der Quelle des Wahnbachs in Drabenderhöhe an der Grenze vom Rhein-Sieg-Kreis zum Oberbergischen Kreis bis zur Mündung in die Sieg in der Nähe von Siegburg-Seligenthal. Allein dort sind 217 kleinere und größere Siefen zu kontrollieren, deren Wasser in den Wahnbach und über diesen letztendlich in die Talsperre gelangt.

Wilde Müllkippen und gebietsfremden Grünschnitt im Visier

In den verschiedenen Wasserschutzzonen spüren die Gewässerwarte immer wieder dort widerrechtlich entsorgten Müll, darunter die „Klassiker“ Kühlschränke und Altreifen, auf. Aber auch Grünschnitt, Gras, und Laub aus privaten Gärten. Was manch ein Gartenbesitzer nicht weiß: Gartenabfälle gelten rechtlich als Abfall. Sie führen zu Überdüngung der Böden durch zusätzlichen Nährstoffeintrag und können gebietsfremde Organismen freisetzen. Es droht auch die Gefahr, dass Wurzelreste in den entsorgten Gartenabfällen wieder austreiben und somit die ursprüngliche Pflanzenwelt verdrängen. Für den Gewässerschutz ist vor allem bedeutsam, dass gleichzeitig Nitrate, die Böden und Pflanzen nicht mehr aufnehmen können, ins Grundwasser gelangen. Das gilt auch für Pflanzenschutzmittel, die unter Umständen noch im Gartenabfall enthalten sind. Ein weiteres Problem stellt die „Sogwirkung“ auf andere Umweltsünder dar, wenn erst einmal eine Müllkippe entstanden ist. Durch alle diese Faktoren wird das sensible Ökosystem langfristig gestört. Erwischte Hobbygärtner müssen daher wie die illegalen Müllentsorger mit einer Anzeige und Strafen rechnen.

Gefahrenquellen bei Landwirtschaft und Viehzucht aufdecken

Im Blick haben die drei WTV-Mitarbeiter darüber hinaus die Silage-Lagerplätze der Landwirte. Aus diesem unter Luftabschluss durch Milchsäuregärung aus Futterpflanzen haltbar gemachtem Nutztierfutter können sogenannte „Sickersäfte“ austreten, die nicht in Oberflächengewässer und das Grundwasser gelangen dürfen. Sie enthalten Ammoniak, sauerstoffzehrende Stoffe und Pflanzennährstoffe. Werden Silagen nicht auf einem festen Untergrund mit Auffangvorrichtungen für die austretenden Sickersäfte gelagert, sondern auf unbefestigten Böden, muss jedes Jahr ein neuer Standort gewählt werden, damit das Eindringen von Sickersäften in den Untergrund verhindert wird. Natürlich müssen auch diese „mobilen“ Silagemieten gegen auslaufenden Sickersaft und anfallendes Niederschlagswasser gesichert sein.

Der nährstoffreiche Sickersaft darf zwar zum Düngen der Felder aufgebracht werden, allerdings wie Gülle nicht auf wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden. Bei Verstößen erfolgt Meldung beim Rhein-Sieg-Kreis als zuständiger Untere Wasserbehörde. Die Gewässerwarte überprüfen zudem, ob Vieh – wie vorgeschrieben - von Gewässern ferngehalten und dazu Weidezäune und Viehüberwege entlang von Bachufern errichtet werden. Denn durch den Eintrag der tierischen Exkremente gelangen Nährstoffe und unter Umständen auch Reste von Medikamenten in die Gewässer. Im Gegenzug bezuschusst der WTV mobile Weidetränken. Zu achten ist auch auf eine „Überweidung“ gerade von Pferden, die das Jahr über länger als Kühe im Freien weiden. Wenn kein Gras mehr vorhanden ist, kann das ein Abschwemmen des Bodens in und damit eine Verunreinigung der Gewässer nach sich ziehen. Schließlich richten die Gewässerwarte ihr Augenmerk noch auf private und gewerbliche Teiche. Beim verbotenen Ablassen können nämlich Ablagerungen und Schlamm in die Bäche gespült werden.

Transport wassergefährdender Stoffe und verbotswidriges Tanken

Den WTV-Mitarbeitern entgeht aber auch nicht, wenn ein Fahrzeug widerrechtlich wassergefährdende Stoffe im Wasserschutzgebiet transportiert oder Firmen ihre Baufahrzeuge in den Schutzzonen mit Diesel betanken. Eine Anzeige ist die Folge. Ein Eindringen der Flüssigkeiten in Boden und Grundwasser hätte nämlich verheerende Folgen.