Grundwasserwerk Untere Sieg (Sankt Augustin-Meindorf)

Im Juli 1962 wurde bereits sechs Jahre vor Inbetriebnahme der Grundwassergewinnung im unteren Sieggebiet vom Regierungspräsidenten Köln eine vorläufige Anordnung für die Handlungen im geplanten Wasserschutzgebiet erlassen. Diese frühzeitige Unterschutzstellung war erforderlich, um andere Planungen, wie den Bau einer Rohölpipeline und den Bau der Bundesautobahn von Bonn zum Flughafen Köln-Bonn (A59) mit dem Trinkwasserschutz in Einklang zu bringen.

Am 1. Juli 1985 trat die zweite Wasserschutzgebietsverordnung für die Dauer von 40 Jahren mit Gültigkeit bis zum 30. Juni 2025 in Kraft. Sie wurde am 5. Februar 1999 durch eine Änderungsverordnung im Hinblick auf die Verwendung von Recyclingbaustoffen und am 8. Februar 2005 durch eine zweite Änderungsverordnung, die sich vor allem auf Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswässern bezieht, ergänzt. Die Befristung der Gültigkeit wurde 2017 auf Grundlage § 35 des Landeswassergesetzes NRW durch die Bezirksregierung Köln aufgehoben.

Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf im unteren Sieggebiet

>hier< Link zur Bezirksregierung Köln-pdf

Erläuterungsbericht zur Abgrenzung des Wasserschutzgebietes - Meindorf im unteren Sieggebiet

>hier< Link zur Bezirksregierung Köln-pdf

Maßnahmen zum Gewässerschutz durch den WTV:

  • Beratung und Unterstützung zu gewässerschonender Landwirtschaft in Kooperation mit dem ALWB
  • Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Ortslagenabgrenzungssatzungen, Gewerbe- und Wohnbebauungen, Straßenbaumaßnahmen, Leitungsbauten, Abwasserbeseitigungsmaßnahmen (Kanalbau, Pumpwerke, Kleinkläranlagen), Beseitigung von Niederschlagswässern, Gewässerbenutzungen, Erdwärmeanlagen, Verkippungen, Errichtung landwirtschaftlicher Betriebsstätten etc.
  • Im Zuge von Neu- und Umbaumaßnahmen in Siedlungsbereichen, bei Straßen- und Wegen erfolgt eine Versickerung der Niederschlagswässer über die bewachsene und belebte Bodenzone.
  • Beobachtung von wilden Abfallentsorgungen und Missständen im Einzugsgebiet durch die Gewässerwarte des Verbandes.