Naturnahe Forstwirtschaft

Die Bewirtschaftung der im Eigentum des Verbandes stehenden Forstflächen erfolgt auf Grundlage des DVGW-Merkblattes W 105 „Waldbewirtschaftung und Gewässerschutz“. 

Neben landschaftspflegerischen und ökologischen Zielen sind die Anforderungen zum Schutz und zur Sicherung der Qualität des in der Talsperre gespeicherten Wassers am wirksamsten durch den Aufbau und die Bewirtschaftung eines stabilen und standortgerechten Waldökosystems in den Uferbereichen des Stausees zu erfüllen. Der gesamte im Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre vorhandene Waldbestand wurde in einer Fläche von rund 360 Hektar entsprechend den Vorschriften der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung planmäßig umgewandelt und erweitert. Vor Jahren herrschte noch die Meinung, Nadelhölzer seien in Bezug auf den Eintrag an organischen Stoffen durch Blätter die bessere Alternative zu Laubbäumen, da sie keine „Blätter“ verlören. Nach der Erkenntnis, dass diese das ganze Jahr über nadeln und demnach keine Vorteile im Vergleich zu den Laubbäumen haben, entschieden sich die Verantwortlichen für eine Aufforstung mit naturnahem Mischwald rund um die Talsperre. Abgesehen davon ist das Verhältnis der Menge organischer Einträge zum Volumen der Talsperre von 41,3 Millionen Kubikmetern so gering, dass er keinen negativen Einfluss auf die Verarbeitung und Qualität des Wassers hat. Was runterfällt, dient Kleinstlebewesen wie Insektenlarven als Nahrungsgrundlage und wird von ihnen sozusagen „geschreddert".

Die Forstabteilung beim WTV hat einen Katalog mit Bewirtschaftungsgrundsätzen zusammengestellt:

  • Dauerhafte naturnahe Waldbewirtschaftung.
  • Langfristige Umwandlung von Nadelbaum-Monokulturen in stabile Mischwaldbestände.
  • Aufbau eines standortgerechten Dauerwaldes aus gemischten Laubbaumbeständen ungleichen Alters.
  • Schaffung eines stufig aufgebauten, dauerhaft bestockten Waldmantels aus standortgerechten Sträuchern, Weidenarten, Schlehe, Pfaffenhütchen und Hasel, kombiniert mit Baumarten 2. Ordnung (Wuchshöhe bis 20 Meter) - beispielsweise Aspe, Birke, Erle, Hainbuche – mit Durchstellung von Baumarten 1. Ordnung (Wuchshöhe bis 20 Meter).
  • Verzicht auf Kahlschläge zur Vermeidung von Erosion und damit unerwünschter Nähr- und Trübstoffbelastungen des Stausees und seiner Zuflüsse.
  • Erstaufforstungen werden so vorgenommen, dass temporäre Nährstoffausträge aus den Böden weitgehend vermieden werden. Bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte, hoch nährstoffversorgte Böden werden vor der Erstaufforstung ausgehagert (Nährstoffe entzogen).
  • Im Sinne einer behutsamen Waldbehandlung soll es keine radikalen Änderungen geben, auch wenn die vorhandene Bestockung nur eine geringe Naturnähe aufweist. Denn jeder menschliche Eingriff bedeutet eine Störung des Waldökosystems.
  • Förderung des Arten- und Biotopschutzes.
  • Erhaltung historischer Waldgesellschaften und Waldnutzungsformen.
  • Erhaltung von Brutbäumen, stehendem und liegenden Totholz, um Insekten und Vögeln ausreichende Lebens- und Brutmöglichkeiten zu bieten und damit den Wald vor Kalamitäten zu schützen (biologischer Frostschutz).
  • Schaffung von Sukzessionsflächen.
  •  Holzernte kleinflächig oder einzelstammweise nach Zielstärke und Qualität. Die Erwirtschaftung von Holzträgern im Wasserschutzgebiet tritt grundsätzlich gegenüber dem Ziel der Sicherung der Wasserqualität zurück.
  • Gezielte Waldrandgestaltung zum Erosions-, Insekten-, Vogel- und Windschutz (biologischer Frostschutz) und als landschaftsgerechter Übergang in die Feldflur.
  • Die Schutzzone I (Uferzone) darf nur von Bediensteten des Wahnbachtalsperrenverbandes oder andere Grundstückseigentümer sowie durch von diesen beauftragte Dritte betreten werden, die im Interesse der Wasserversorgung oder im Rahmen der Unterhaltung oder Nutzung der Grundstücksflächen tätig sind.