IT-Sicherheit

 

Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) hat die Bundesregierung einen grundlegenden Beitrag geleistet die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands sicherer zu machen. Insbesondere im Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) - wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung - hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen erhebliche Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland. Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme spielt somit, speziell im Bereich der kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle.

Im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (KRITIS) gilt der Wahnbachtalsperrenverband als Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen und musste daher besondere Vorkehrungen zur IT-Sicherheit treffen und diese bis zum 03. Mai 2018 erstmals gegenüber dem BSI nachweisen.

Die IT-Sicherheit des Wahnbachtalsperrenverbandes wurde erstmals am 17./18.07.2018 durch einen externen Auditor auf der Basis des Branchenstandards Wasser Abwasser – B3S W/A überprüft (IT-Sicherheitsaudit). Diese Überprüfung wird alle zwei Jahre wiederholt.

Zur Verbesserung der IT-Sicherheit wird eine sinnvolle Mischung aus technischen (z. B. Firewall, Redundanzen), physikalischen (z. B. Zutrittssicherheit, Objektsicherung), logischen (z. B. Netzwerkdesign) und organisatorischen Maßnahmen (z. B. Mitarbeiterschulung) umgesetzt.