Seit den Anfangstagen der Wahnbachtalsperre ist Inhabern eines Fischereierlaubnisscheines das Angeln gestattet. Häufig auftretende Fischarten sind unter anderem Blaufelchen, Rotauge, Barsch, Brasse, Karpfen und Hecht.  Aufgrund von Bestimmungen der Bezirksregierung darf allerdings jährlich nur eine begrenzte Zahl von Fischereierlaubnisscheinen ausgegeben werden. Diese werden jeweils am Anfang des Jahres vergeben. Leider muss mit Wartezeiten von mehreren Jahren gerechnet werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis oder der Stadt Bonn
  • Erfolgreich absolvierte Sportfischereiprüfung
  • Besitz eines gültigen Fischereischeins
  • Mindestalter 16 Jahre

Aufgrund der großen Nachfrage ist leider eine Aufnahme in die Warteliste für den Angelschein zurzeit nicht möglich.