Grundwasserwerk Hennefer Siegbogen

Die am 31. Dezember 1974 in Kraft getretene Wasserschutzgebietsverordnung ist nach einer Geltungsdauer von 40 Jahren am 30. Dezember 2014 ausgelaufen. 2013 und 2014 wurden inhaltliche Vorarbeiten für eine neue Wasserschutzgebietsverordnung durchgeführt. Die äußere Begrenzung des Wasserschutzgebietes und die Ausdehnung der Wasserschutzzonen I und II wurden überarbeitet. Die anschließenden Diskussionen, vor allem über Regelungen zur Ausbringung organischer Düngemittel, haben dazu geführt, dass bislang keine neue Wasserschutzgebietsverordnung erlassen wurde. Am 17. Dezember 2015 wurde eine vorläufige Anordnung zur Sicherung des Wasserschutzgebietes getroffen. Diese ist inhaltsgleich mit der ausgelaufenen Verordnung. Im Hinblick auf die erforderliche Neuausweisung des Wasserschutzgebietes wurde 2017 ein Gutachten zur Bewertung der Schutzfunktion der Deckschichten durch den Geologischen Dienst NRW erstellt.

Im Gebiet des Hennefer Siegbogen kontrolliert der Wahnbachtalsperrenverband an vielen Stellen den Grundwasserspiegel: wöchentlich an 26, halbjährlich an 136 Messstellen. Ein großer Teil der Wasserschutzzone II für das Grundwasserwerk Hennefer Siegbogen wird von Siedlungs- und Gewerbegebieten freigehalten. Der Wahnbachtalsperrenverband gestaltete die ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen um die Förderbrunnen naturnah um. Die Gehölzschutzhecke, die das Gebiet umfasst, dient als Biotopverbund zur Siegaue und macht das Grundwassergewinnungsgelände zum Schutzareal für Fauna und Flora.

Wasserschutzgebietsverordnung - Vorläufige Anordnung Hennefer-Siegbogen

>hier< Link zur Bezirksregierung Köln

Maßnahmen zum Gewässerschutz durch den WTV:

  • Beratung und Unterstützung zu gewässerschonender Landwirtschaft in Kooperation mit dem ALWB
  • Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Ortslagenabgrenzungssatzungen, Gewerbe- und Wohnbebauungen, Straßenbaumaßnahmen, Leitungsbauten, Abwasserbeseitigungsmaßnahmen (Kanalbau, Pumpwerke, Kleinkläranlagen), Beseitigung von Niederschlagswässern, Gewässerbenutzungen, Erdwärmeanlagen, Verkippungen, Errichtung landwirtschaftlicher Betriebsstätten etc.
  • Im Zuge von Neu- und Umbaumaßnahmen in Siedlungsbereichen, bei Straßen- und Wegen erfolgt eine Versickerung der Niederschlagswässer über die bewachsene und belebte Bodenzone.
  • Beobachtung von wilden Abfallentsorgungen und Missständen im Einzugsgebiet durch die Gewässerwarte des Verbandes.