Zum Schutz dringend notwendig

Spaziergänger und Wanderer nutzen das ganze Jahr über die Bänke auf der Wiesenfläche unterhalb von Gut Umschoß für eine Rast mit herrlichem Ausblick auf die Talsperre. Offensichtlich ist vielen von ihnen nicht bewusst, dass sie sich im Wasserschutzgebiet befinden, wo strenge Vorschriften gelten. Es wurden des Öfteren Autos dort geparkt und WTV-Mitarbeiter entdeckten sogar Camper mit Zelten auf der Wiese. Selbst große Steinbrocken, die ein Befahren verhindern sollten, wurden immer wieder zur Seite gerollt. Daher sah sich der Wahnbachtalsperrenverband gezwungen, mit Gabionen ein Hindernis zu errichten, das nicht zu entfernen oder umgehen ist. Aus der Bevölkerung kam daraufhin zum Teil heftige Kritik an der Wuchtigkeit auf. Der WTV sieht allerdings keine Alternative zu den massiven Gabionen, um das Problem unbefugten Befahrens oder Campens zu unterbinden. Die mit Steinen gefüllten Drahtkörbe werden aber mit Efeu begrünt, damit sie sich optisch besser ins Gelände einfügen und nicht zu sehr als Fremdkörper wahrgenommen werden.

Nach der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung ist rund um die Wahnbachtalsperre verboten:

  • Das Verlassen der ausgewiesenen Wege 
  • Lagern, Picknicken, Campen sowie Verunreinigung der Gewässer und des Bodens, das Wegwerfen von Abfällen und Entsorgen von Grünschnitt und Gartenabfällen
  • Baden und Wassersport im Stausee und den Zuläufen
  • Baden von Hunden im Stausee und in den Zuläufen
  • Reiten