
Bei der Eignung von Wasser für die Zubereitung von Babynahrung ist die Nitratkonzentration von entscheidender Bedeutung.
Wobei weniger das Nitrat, sondern das sich aus ihm unter denitrifizierenden Bedingungen bildende Nitrit die eigentliche Gefahr darstellt.
Zum Beispiel besteht das Risiko einer Erkrankung des Säuglings, wenn stark nitrathaltiges Wasser bei der Zubereitung der Babynahrung verwendet wird und diese Babynahrung längere Zeit warm gehalten wird. In dieser Nahrung kann sich durch denitrifizierende Organismen so viel Nitrit bilden, dass ein Säugling daran erkrankt.
Ein gewisses Risiko besteht allerdings auch bei anfälligen Säuglingen, bei denen das Nitrat innerhalb ihres eigenen Magen-Darm-Traktes zu Nitrit reduziert wird.
Nitrit hat die Eigenschaft das im Hämoglobin der roten Blutkörperchen enthaltene Eisen(II) zu Eisen(III) zu oxidieren. Durch diese Veränderung steht das Hämoglobin zum Sauerstofftransport im Körper nicht mehr zur Verfügung. Die Wirkung des Nitrit auf das Hämoglobin kann enzymatisch wieder rückgängig gemacht werden, dazu sind Säuglinge in den ersten Monaten aber nicht in der Lage.
Das vom Wahnbachtalsperrenverband gelieferte Trinkwasser liegt im gesamten Versorgungsgebiet deutlich unter dem von der EG-Trinkwasserrichtlinie vom 3.11.1998 geforderten Grenzwert von 50 mg/l für Nitrat.
Und auch deutlich unter dem von der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 geforderten Grenzwert für Nitrit von 0,5 mg/l bzw. 0,1 mg/l am Wasserwerksausgang.