Das durch den Regierungspräsidenten in Köln als obere Wasserbehörde festgesetzte Wasserschutzgebiet soll die Gewässer im Einzugsgebiet und das im Wahnbachstausee gespeicherte Wasser vor Gefährdungen durch Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen und schädigenden Einwirkungen schützen.
Wasserschutzgebietskarte des Wahnbachtalsperrenverbandes

Die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlichte Wasserschutz-gebietverordnung für die Wahnbachtalsperre vom 14. Mai 1993 enthält für die einzelnen Schutzzonen I, IIA, IIB und III (siehe Übersichtskarte und Erläuterungen) mit unterschiedlichen Abständen zu den Gewässern und zum Stausee wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren, Verbote oder Verpflichtungen zur vorherigen Genehmigung für wassergefährliche Anlagen und Handlungen im Einzugsgebiet durch die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises als untere Wasserbehörde.

Das Wahnbachtal mit seinen Hängen und Nebentälern besitzt innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises als Landschaftsraum in vielerlei Hinsicht besondere Bedeutung. Es umfasst landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, ist Siedlungs- und Verkehrsraum. Der Wahnbach speist die Talsperre, aus der die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr einen wesentlichen Anteil ihres Trinkwassers erhält.

Gleichzeitig finden sich Bereiche, deren Natur, Pflanzen- und Tierwelt sich einen weitgehend natürlichen Charakter bewahrt haben und solche, in denen durch unterstützende Maßnahmen dem Landschafts- und Naturschutz zum Durchbruch verholfen werden konnte.
Auf Initiative der Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises fanden frühzeitig umfassende Bestandsaufnahmen der Pflanzen- und Tierwelt im Wahnbachtal statt, aus denen der besonders schützenswerte Charakter des Wahnbachtales deutlich wurde.
Vom Wasserverband des Rhein-Sieg-Kreises wurde ein Konzept zur naturnahen Entwicklung des Wahnbaches erarbeitet. Im Rahmen der Verwirklichung des Konzeptes sollen am Wahnbach und seinen Nebengewässern
Die im Eigentum des Wahnbachtalsperrenverbandes befindlichen Flächen im Wahnbachtal stehen für Maßnahmen des Wasser-, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutzes zur Verfügung. Sie werden in diesem Sinne entwickelt und bewirtschaftet.