Seitenname: Angelscheine
Druckdatum: 17.05.2012
http://www.wahnbach.de/Angelscheine.173.0.html
 

Angelscheine

Das Angeln an der Wahnbachtalsperre ist für Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines für die Wahnbachtalsperre möglich.

Aufgrund einer Bestimmung der Bezirksregierung in Köln ist die Anzahl der jährlich ausgegebenen Fischereierlaubnisscheine begrenzt.

Am Ende eines Jahres werden die Erlaubnisscheine für das nachfolgende Jahr vergeben, Tages- oder Monatskarten gibt es nicht.

Wer sich für einen Fischereierlaubnisschein interessiert, muss nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er/Sie muss im Rhein-Sieg-Kreis seinen Hauptwohnsitz haben,
  • Er/Sie muss die Sportfischereiprüfung abgelegt haben, 
  • Er/Sie muss einen gültigen Fischereischein haben, 
  • Er/Sie sollte mindestens 16 Jahre alt sein.


Der begrenzten Anzahl zu vergebender Jahres-Fischereierlaubnisscheine steht eine große Zahl Bewerber gegenüber, so dass eine Warteliste vorhanden ist und mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden muss.

Erfüllen Sie obige Voraussetzungen  und interessieren Sie sich für einen Fischereierlaubnisschein an der Wahnbachtalsperre, dann haben Sie hier die Möglichkeit sich direkt zu bewerben.