Angeln in der Wahnbachtalsperre

Das Angeln an der Wahnbachtalsperre ist für Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines für die Wahnbachtalsperre erlaubt.

Aufgrund einer Bestimmungen ist die Anzahl der jährlich ausgegebenen Fischereierlaubnisscheine begrenzt.

Am Ende eines Jahres werden die Erlaubnisscheine für das nachfolgende Jahr vergeben, Tages- oder Monatskarten werden nicht ausgegeben.

Wer sich für einen Fischereierlaubnisschein interessiert muss nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis 
  • erfolgreich absolvierte Sportfischereiprüfung 
  • Besitz eines gültigen Fischereischeins
  • Mindestalter 16 Jahre 

Der begrenzten Anzahl zu vergebender Jahres-Fischereierlaubnisscheine steht eine große Zahl Bewerber gegenüber, so dass eine Warteliste vorhanden ist, und mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden muss.

Erfüllen Sie obige Voraussetzungen und interessieren Sie sich für einen Fischereierlaubnisschein für die Wahnbachtalsperre, dann haben Sie die Möglichkeit sich direkt zu bewerben.

Wahnbachtalsperrenverband
Siegelsknippen
53721 Siegburg